Naturschutz, Landschaft und Energieversorgung – für eine Berücksichtigung des Natur- und Landschaftsschutzes beim Ausbau der erneuerbaren Energien
Die europäischen Ziele die CO2-Emissionen drastisch zu senken, um dem voranschreitenden Klimawandel zu begegnen, sind nach wie vor unerreicht. Dazu wird mit dem russischen Angriff auf die Ukraine deutlich, wie internationale Bezüge von essenziellen Rohstoffen Abhängigkeiten schaffen und uns konkret aufzeigen, wie fragil die Sicherheit der Energieversorgung Europas tatsächlich ist.
Von Auswirkungen auf Natur und Landschaft ist nicht die Rede
Diese Gegebenheiten heben die Bedeutung von nachhaltiger Energiewirtschaft für Österreich hervor. Noch vor einigen Jahren im Zentrum zahlreicher Debatten, ist die Relevanz der erneuerbaren Energien heute weithin politischer Konsens. Was bei all dem Enthusiasmus für Windparks, PV-Anlagen und Co. nicht vergessen werden darf, ist der Schutz der Natur und der Landschaft. Derzeit kursieren in den Medien zahlreiche Artikel, welche die Vorteile, die Möglichkeiten und die Notwendigkeit von verschiedenen nachhaltigen Energieversorgungssystemen hervorheben. Hierbei wird aber häufig vernachlässigt, welche Auswirkungen ein Ausbau von verschiedenen Energiesystemen auf die Natur und das Landschaftsbild hat. Damit diese Schutzgüter nicht in Vergessenheit geraten und einem überhasteten Ausbau zum Opfer fallen, tritt der Naturschutzbund für sie ein.
Erneuerbare Energien müssen unter dem politischen und planerischen Leitbild eines naturverträglichen Ausbaus erfolgen. Auch der Schutz des Landschaftsbildes ist ein Gut mit hoher Bedeutung, um den vielfältigen Bedürfnissen einer Gesellschaft an die Natur gerecht zu werden. Nicht nur im alpinen Raum sollten technikfreie Landschaftsabschnitte erhalten werden, damit Landschaft weiterhin für individuelle Erholung erlebbar bleibt. Um Landschaft und Natur von den Einflüssen von Energieinfrastruktur zu bewahren, müssen Energieeffizienz und Energieeinsparung essenzieller Bestandteil von Konzepten der Energiewirtschaft und Energiepolitik sein. Unter dieser Berücksichtigung kann ein Ausbau unter konkret definierten Energieleistungszielen erfolgen, welche auf Grundlage des Bedarfs und unabhängig von vorteiligen Investitionsmöglichkeiten festgelegt werden.
Stärkung von UVP und SUP
Einen Schritt in diese Richtung stellt die Konzeption eines integrierten Netzinfrastrukturplans (NIP)[1] dar, der die Energieplanung weg von projektorientierten Ansätzen hin zu übergeordneten Strategien verschieben soll. Der NIP ist nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) verpflichtend zu erstellen und in §94 des EAG geregelt.[2] Die Energieziele gehen mit der Prüfung von Flächenpotenzialen zu Realisierung einher. Als wesentlicher Bestandteil der Prüfungsverfahren ist eine Stärkung von Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) und von strategischen Umweltprüfungen (SUP) anzustreben, um „[…] Aspekte des Boden-, Gewässer- und Naturschutzes […][3] zu berücksichtigen. Die Kriterien für den Ausbau von erneuerbaren Energien unter Berücksichtigung des Natur- und Landschaftsschutzes unterscheiden sich je nach Energieform (Windkraft, Photovoltaik, Wasserkraft etc.) erheblich und werden daher im Folgenden individuell behandelt.
[1] Österreichischer integrierter Netzinfrastrukturplan https://www.bmk.gv.at/themen/energie/energieversorgung/netzinfrastrukturplan.html
[2] https://www.ris.bka.gv.at (EAG-Gesetz)
[3] https://www.ris.bka.gv.at, § 94 Absatz 2 Satz 3 Rechtsvorschrift für Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz, Fassung vom 19.04.2022
Die Position des Naturschutzbund NÖ zum Ausbau der Erneuerbaren Energie |