Trockenrasen bieten einer Vielzahl von Pflanzen- und Tierarten einen Lebensraum, der ihnen anderswo in den letzten Jahrzehnten abhanden gekommen ist. Wie Inseln sind sie in der Landschaft verteilt und sind somit wichtige Kernlebensräume oder Trittsteine im Biotopverbund, die so das Überleben vieler Arten im Weinviertel ermöglichen.
Durch fehlende Nutzung und dem Stickstoffeintrag aus der Luft kommt es dazu, dass diese Standorte zunehmend verbuschen, vergrasen und verbrachen und sich daher als Lebensräume trockenliebender Offenlandarten nicht mehr eignen. Eine naturschutzkonforme Pflege (Mahd, Entbuschung, Beweidung) ist nötig, um diese Kleinode des zentralen Weinviertels erhalten zu können.
Um die Erhaltung und Wiederherstellung der naturschutzfachlich besonders wertvollen Gebiete zu sichern werden folgende Projektmaßnahmen umgesetzt:
„Nur was man kennt, schätzt man und ist damit auch bereit, sich für dessen Erhaltung einzusetzen“ - so ein oft zitierter Grundsatz des Naturschutzes. Die Naturschätze des zentralen Weinviertels sind wenig bekannt, weder der örtlichen Bevölkerung noch möglichen Besuchern von außerhalb. Daher setzen wir uns als Ziel, hierfür Bewusstsein zu generieren und so eine Basis für einen gemeinsamen Naturschutz zu schaffen.
Besonders wichtig ist es uns dabei, die Erschließung der Gebiete für Besucher im Einklang mit den Zielen des Naturschutzes durchzuführen. Dies ist wichtig, um Beeinträchtigung der Tier- und Pflanzenwelt durch Besucher vorzubeugen, aber dennoch die Möglichkeit zu bieten die Trockenrasen auf eigene Faust zu erkunden. Daher wird es definierte Wege und Steige geben, auf denen man sich mit Hilfe von Informationstafeln entlang eines Naturvermittlungsweges durch das Gebiet bewegen kann. Weitere Projektmaßnahmen sind die Erarbeitung eines Naturführerangebots in Kooperation mit den in der Region bereits angebotenen Führungen (Kellergassenführungen), Informationsfolder, Exkursionen in einzelne Projektgebiete, Vorträge und Pflegeeinsätze.
Wesentlich für die Umsetzung des Vorhabens ist die Abstimmung der Projektziele und -maßnahmen mit den Gemeinden, wie auch die rechtzeitige Einbeziehung der Grundeigentümer, der Jagdberechtigten, der Dorferneuerungsvereine und der im Raum tätigen Naturschützer.